
| § 1. | Auftrag - Zustandekommen eines Auftrages |
| § 1.1. | Der Auftrag kommt erst nach vollständiger Einigung und gegenseitigem Einvernehmen zustande. Beide Vertragspartner handeln im Sinne des Anderen. Eine Auftragsbestätigung per E-Mail ist verbindlich. |
| § 1.2. | Die Nutzung / Fahrt der gebuchten Limousine wird durch einen Dienstleistungsvertrag (Chauffeurdienstleistung) geregelt. Der Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn er vom Mieter in Vertretung für alle Fahrgäste, unterzeichnet zurückgesendet wurde und die vereinbarte Anzahlung innerhalb der vereinbarten Frist auf unserem Konto eingegangen ist. In der Regel sollte diese Vorauszahlung inkl. der vereinbarten Kaution mindestens 5 Tage vor Auftragstermin gebucht sein! Bei kurzfristigen Buchungen gelten auch schriftliche Vereinbarungen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht, alle Fahrgäste müssen vorher angemeldet werden und sich auf Nachfrage ausweisen können. |
| § 1.3. | Stornierung des Vertrages Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit storniert werden. Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Zahlungen fällig: Storno bis 2 Wochen vor Auftragsdatum: 25 % des Gesamtbetrages, Storno bis 1 Woche vor Auftragsdatum: 50% des Gesamtbetrages, bis 48 Stunden vor Auftragsdatum: 100%. Nicht angetretene Touren ohne Absage werden mit 100% berechnet. Bei Stornierung durch uns werden maximal die bereits bezahlten Kosten zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht. |
| § 1.4. | Kautionshinterlegung Die Kaution wird individuell von uns festgelegt und wird nach Auftragsdurchführung unverzüglich zurücküberwiesen. Die Kaution dient zum Schutz vor Schäden durch grobe Verhaltensfehler. Sie beträgt in der Regel 100,- bis 500,- EUR. Der Mieter hat seine mitfahrenden Gäste / Mitfahrer über die Verhaltensregeln dieser AGBs zu informieren, im Besonderen über die Handhabung mit technischen Ausrüstungen und zum Rauchverbot (siehe auch Punkt 2-4). Verstöße gegen unsere AGBs führen zur Einbehaltung der Kaution. |
| § 1.5. | Anzahl der Fahrgäste Die Anzahl der zu befördernen Fahrgäste variiert und ist Abhängig von Statur und bequemlichkeitsempfinden des Fahrgastes. Die Angabe der max. Personenzahl ist deshalb unverbindlich und nur unter günstigsten Bedingungen gewährleistet. Der Chauffeur ist berechtigt, Personen nicht zu befördern, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nicht zulassen. |
| § 2. | Verhalten in der Limousine Es gilt während der gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste die StVO, insbesondere die Anschnallpflicht. |
| § 2.1. | Den Anordnungen der Chauffeurs ist immer Folge zu leisten. Der Chauffeur hat die Verantwortung zur sicheren Duchführung der Fahrt und ist stets um das Wohl seiner Fahrgäste bemüht. |
| § 2.2. | Den Fahrgästen ist insbesodnere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien. |
| § 2.3. | Falls Sie die Geräte oder Teile der Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch unser Personal erforderlich. Lassen Sie sich unbedingt bei Bedarf die Handhabung der Geräte erklären. |
| § 3. | Rauchen Rauchen ist im Fahrgastraum der Strechlimousine verboten. Falls in Ausnahmefällen das Rauchen erlaubt wird, ist eine Kaution von 500,00 EUR zur Vorrauszahlung fällig, die im Fall der Verursachung von Brandflecken z.B. im Leder der Sitze oder Verkleidungen oder im Velour des Teppich für evtl. geltend gemachte Ansprüche als Anzahlung dient! Die Kosten müssen vollständig vom Verursacher übernommen werden, zuzüglich Nutzungsfall während der Reparatur! Die Kaution wird nach vollständiger Schadensregulierung an den Verursacher/Mieter zurück überwiesen. |
| § 4. | Mitbringen von Speisen und Getränken |
| § 4.1. | Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. |
| § 4.2. | Alkoholische Getränke / Bordbar Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden und an Bord verzehrt werden. Die Bestückung der Bar kann individuell vorher zum Festpreis abgesprochen werden. |
| § 5. | Zusätzliche Bestimmungen für Langzeitvermietung mit Chauffeur Bei Langzeitmiete ab 1 Woche (7 Arbeitstage) wird zusätzlich zum Fahrpreis ein Kaution in Höhe von 1/3 des Fahrpreises fällig. Verlängerung des Vertrages ist nach Absprache und Verfügbarkeit möglich. |
| § 5.1. | Mieten mit Chauffeur Wenn Sie die Limousine mit Chauffeur zur Langzeitmiete buchen, steht Ihnen der Chauffeur täglich maximal 8 Stunden, mit halbstündiger Pause nach jeweils 4 Stunden Fahrtzeit zur Verfügung. Wahlweise dürfen wir mehrere Chauffeure für eine Mietzeit einsetzen. Entstehende Spesen und Übernachtungskosten sind nach Absprache vom Mieter für den Chauffeur angemessen zu übernehmen. |
| § 6. | Grundsätzliches und Gerichtsstand Der Auftraggeber hat grundsätzlich Anspruch auf die von ihm gebuchte Limousine sobald die Anzahlung eingegangen ist. Wir sind jedoch berechtigt, eine andere, gleichwertige Limousine zur Verfügung zu stellen. Gerichtsstand ist Ahaus. Wir leiten Aufträge, die wir nicht selbst bedienen können, an Partnerunternehmen weiter. Es gelten dann die AGB des jeweilig ausführenden Unternehmers. |
| § 7. | Salvatorische Klausel Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden sollten, so soll dies nicht die Nichtigkeit der gesamten AGB zur Folge haben. Vielmehr ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. |
| Stand: Ahaus 07/2009 |

